Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6786
BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86 (https://dejure.org/1987,6786)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1987 - IVb ZB 102/86 (https://dejure.org/1987,6786)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1987 - IVb ZB 102/86 (https://dejure.org/1987,6786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,6786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Berufung hinsichtlich Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Voraussetzung für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Ablehnung eines innerhalb der Frist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1150
  • VersR 1987, 1219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die versäumte Prozeßhandlung angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Verneinung der Bedürftigkeit rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101; VersR 1978, 824; Senatsbeschluß VersR 1981, 854; BGH VersR 1983, 241).
  • BGH, 27.02.1978 - II ZR 109/77

    Unvermögen die Prozesskosten zu bezahlen - Armenrechtsgesuch eines in New York

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die versäumte Prozeßhandlung angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Verneinung der Bedürftigkeit rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101; VersR 1978, 824; Senatsbeschluß VersR 1981, 854; BGH VersR 1983, 241).
  • BGH, 30.11.1982 - VI ZB 10/82

    Pkh - Nachweis des Unvermögens - Anforderung

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die versäumte Prozeßhandlung angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Verneinung der Bedürftigkeit rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101; VersR 1978, 824; Senatsbeschluß VersR 1981, 854; BGH VersR 1983, 241).
  • BGH, 15.12.1983 - IX ZB 152/83

    Rechtsmittelfrist - Versäumung - PKH - Berufungsgericht - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86
    War diese Erwartung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei selbst oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkennen konnte, daß die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nicht erfüllt oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (vgl. BGH VersR 1984, 192 sowie zuletzt Senatsbeschluß vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich eines

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86
    Weder ihm noch dem Beklagten selbst konnte unter diesen Umständen ein Schuldvorwurf gemacht werden, wenn sie davon ausgingen, daß die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe hinreichend dargelegt seien und auf die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Belege hofften (vgl. auch Senatsbeschluß vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 49/85 - VersR 1985, 971).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZB 157/86

    Rechtsmittelfrist - Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86
    War diese Erwartung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei selbst oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkennen konnte, daß die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nicht erfüllt oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (vgl. BGH VersR 1984, 192 sowie zuletzt Senatsbeschluß vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Ein Rechtsmittelführer, der, wie die Kläger, innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - <NJW-RR 1987, 1150>; Senatsbeschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - ).
  • BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gemäß § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGHZ 26, 99, 101 [BGH 26.11.1957 - VIII ZB 14/57]; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989; BGH, Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 49/85, VersR 1985, 971, 972; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1987 - IV b ZR 6/86, FamRZ 1987, 925; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86, VersR 1987, 1219).
  • BVerwG, 04.06.2010 - 3 B 42.10

    Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen Einlegung nach Ablehnung des

    Dafür stand ihr die volle Monatsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO zur Verfügung (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - NVwZ 2002, 992 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244 und vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - NJW 1992, 2307 = Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 3; BGH, Beschluss vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - NJW-RR 1987, 1150).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 10 U 77/10

    Keine schuldlose Versäumung der Berufungsfrist bei PKH-Antrag, wenn die

    Die von den Beklagten zur Begründung ihrer Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung des BGH, NJW-RR 1987, 1150, wiederholt außerdem den in ständiger Rechtsprechung vertretenen weiteren Grundsatz, dass allein der Umstand, dass eine Berufungsbegründung schließlich ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt, nicht der Annahme entgegensteht, dass sie zunächst wegen der Mittellosigkeit der Partei nicht oder später nicht rechtzeitig erfolgt ist (vgl. auch weitere Nachweise in BGH NJW 1999, 3271 a.E.).
  • BVerwG, 11.10.1994 - 5 B 94.94

    Verhinderung an der Einlegung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über den

    Ein Rechtsmittelführer, der, wie der Kläger, innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe formgerecht beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - <NJW-RR 1987, 1150>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 19 A 1346/19
    Anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidungen, BGH, Beschluss vom 27. Mai 1987 - IVb ZB 102/86 -, NJW-RR 1987, 1150, juris, Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1994 - 5 B 79.94 -, NJW 1995, 2121, juris, Rn. 6, die seine Rechtsauffassung nicht - auch nicht sinngemäß - stützen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht